Zulässige Nutzungen und Umweltschutz

Bevor Sie mit Ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Region Aachen beginnen, müssen Sie einige Vorschriften beachten.

Zulässige Nutzung

Die zulässigen Nutzungen eines Grundstücks oder einer Immobilie sind im Bebauungsplan festgelegt. Dieser basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BGB) und wird parzellenscharf von den zuständigen Kommunen entwickelt. Der Bebauungsplan legt alle für den Bau und die spätere Nutzung relevanten Informationen fest. Hierzu gehören:  

  • Die Baugrenzen
  • Die Bauhöhe
  • Die Art der zukünftigen Nutzung.

Die Einsicht in einen Bebauungsplan kann bei den jeweiligen Kommunen angefordert oder über verschiedene Online-Plattformen aufgerufen werden (GRAPA Städteregion, GRAPA Stadt Aachen und KISS, Kreis Düren).

Umweltschutz

Um den Schutz von Mensch und Umwelt zu sichern, existieren auf der Ebene der Gebietskörperschaften diverse Umweltauflagen und Vorschriften, denen nachzukommen ist. Beim Produktionsprozess sind insbesondere die Auflagen zur Reduzierung oder Vermeidung von Emissionen wie Abgasen, Lärm oder Gerüchen zu beachten. Darüber hinaus stellen verschiedene Produktionsnormen sicher, dass bei den hergestellten Gütern Qualitätsstandards und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Weitere Informationen über mögliche Umweltauflagen oder Nutzungseinschränkungen erhalten Sie bei der jeweiligen Standortkommune.

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