Attraktiver Arbeitsmarkt für Unternehmen

Hochqualifizierte und mehrsprachige Bevölkerung

Niederländisch-Südlimburg verfügt über eine Erwerbsbevölkerung, die mit viel Erfahrung, hervorragender Hochschul-/Berufsausbildung und Mehrsprachigkeit (Englisch, Deutsch und Französisch) aufwarten kann.

Einige weiterführende Schulen der Region Maastricht gehören zu den zehn besten Schulen in den Niederlanden. Einige dieser Schulen bieten auch internationale Programme für ausländische Schüler an. Darüber hinaus gibt es spezielle internationale Schulen wie das United World College Maastricht (UWC). Nachwuchs für die Wissenswirtschaft der Region kommt von:

  • der Universität Maastricht
  • der Fernuniversität „Open Universiteit“
  • verschiedenen internationalen Einrichtungen (zum Beispiel der Maastricht School of Management und dem Europäischen Institut für Öffentliche Verwaltung).

Die Universität Maastricht zählt zu den weltweit 100 besten Universitäten (Platz 98) und wurde zu einer der besten „jungen“ Universitäten der Welt gekürt.

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Berufsgruppen

In den Niederlanden gilt für alle Berufsgruppen ein gesetzlicher Mindestlohn.

  • Männer und Frauen zwischen 23 und 65 Jahren, die mindestens ein Drittel der Regelarbeitszeit arbeiten, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
  • Für Personen von 15 bis 22 Jahren wird der Mindestlohn nach einem bestimmten Prozentsatz des Mindestlohns für Erwachsene ermittelt. Dieser Prozentsatz liegt zwischen 30 und 85 % und richtet sich nach dem Alter der betreffenden Arbeitnehmer.
  • Alle Arbeitnehmer haben ungeachtet ihres Alters Anspruch auf ein gesetzliches Mindesturlaubsgeld in Höhe von 8 % ihres jährlichen Bruttolohns.

Flexible Vertragsformen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Es gibt drei Vertragsformen:

  • den unbefristeten Vertrag
  • den befristeten Arbeitsvertrag oder den Vertrag mittels Recruitment (höhere Funktionen)
  • den Vertrag über eine Leiharbeitsagentur (niedrigere und mittlere Funktionen).

Die Verfahren für diese Vertragsformen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch der Vertragskündigung/-beendigung.

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